Ausschreibung - Busbegleitung Pennewang

Ein gelber Bus mit Tieren darin

Beschäftigungsausmaß: 10 Wochenstunden (das entspricht 25% einer Vollbeschäftigung)

Dienstbeginn: 01.09.2026

Entlohnung: Das Gehalt beträgt, in Anlehnung an das Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 der Funktionslaufbahn GD 25.4, brutto € 2.390,20 bei Vollzeitbeschäftigung.


Aufgabenbeschreibung:

Betreuung der Kinder während des Bustransportes; gemeinsam mit dem Busfahrer / der Busfahrerin sorgen Sie für einen reibungslosen Ablauf und eine angenehme Fahrt für die Kinder.

 

Arbeitszeiten:

Begleitung der Früh- und Mittagsfahrten laut Dienstplan des Transportunternehmens, grundsätzlich Montag bis Freitag, jeweils von 7:30 bis 8:30 Uhr und von 12:00 bis 13:00 Uhr

Alternativ können auch gerne 2 Personen die Busbegleitung für jeweils die Früh- und Mittagstour übernehmen. Weiters weisen wir auf die laufende Stellenausschreibung für eine Mitarbeiter:in in der Frühaufsicht der Volksschule hin. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, diese beiden Jobs zu kombinieren! Bei Interesse, bitte unbedingt im Bewerbungsschreiben darauf hinweisen.

 

Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen:

  • Ruhe und Einfühlungsvermögen im Umgang mit Kindern
  • Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgabe
  • Erste-Hilfe-Kurs (von Vorteil)
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder EWR bzw. EU-Angehörige
  • Volle Handlungsfähigkeit und einwandfreies Vorleben 
  • abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst bzw. Nachweis der Befreiung (bei männlichen Bewerbern)

 

Die Bewerbung (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Foto, Dienstzeugnisse, etc.) senden Sie bitte bis spätestens Freitag, 24.07.2026, 12:00 Uhr an die Gemeinde Pennewang, 4624 Pennewang 17 oder per Mail an gemeinde@pennewang.ooe.gv.at.

Nähere Auskünfte erhalten Sie gerne bei AL Udo Engel 07247 26 155 oder  bei der Leiterin des Pfarrcaritas-Kindergartens, Frau Martina Sturbmayr 0676 824 435 70.

Das Auswahlverfahren erfolgt gemäß den Bestimmungen des OÖ. Gemeindedienstrechts- und Gehaltes 2002.