Wahlinformation zur Nationalratswahl
2024
Am 29. September wird gewählt. Unsere „Amtliche Wahlinformation“
erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die
Gemeinde.
Wir möchten
seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Nationalratswahl
optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen zeitgerecht eine „Amtliche
Wahlinformation – Nationalratswahl 2024“ voraussichtlich Mitte/Ende August zustellen.
Achten Sie daher besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung).
Diese ist mit
Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Zahlencode für die elektronische
Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen Wahlkartenantrag
mit Rücksendekuvert sowie einen Strichcode für die schnellere Abwicklung bei
der Wahl.
Doch was ist
mit all dem zu tun?
Zur Wahl am
29. September 2024 bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen
amtlichen Lichtbildausweis in das Wahllokal mit. Dadurch können Sie im
Wählerverzeichnis schnell und einfach gefunden werden – die Wahlabwicklung wird
beschleunigt.
Können Sie am
Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen, dann beantragen Sie am besten eine
Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das personalisierte Service
in unserer Wahlinformation.
Folgende
Möglichkeiten zur Beantragung stehen Ihnen zur Verfügung:
• persönlich in der
Gemeinde
• schriftlich mit der
beiliegenden personalisierten Anforderungskarte inklusive Rücksendekuvert oder
• elektronisch im
Internet unter www.meinewahlkarte.at (Rund um die Uhr)
UNSERE TIPPS:
Beantragen
Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht telefonisch
beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für mündliche Wahlkartenanträge
ist der 27. September 2024 12:00 Uhr. Schriftliche Anträge sind bis 25. September
2024 möglich. Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels
eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse.
Die Wahlkarte
muss am 29. September 2024, spätestens bis 17:00 Uhr, bei der
Bezirkswahlbehörde abgegeben werden – alternativ ist auch die Abgabe in einem
Wahllokal am Wahltag während der Öffnungszeiten möglich.
VERWENDEN SIE
BITTE FÜR DIE WAHLKARTENANTRÄGE DIESE AMTLICHE WAHLINFORMATION! – SIE
ERLEICHTERN UNS DIE ARBEIT WESENTLICH!
Achtung: Die angebrachten Barcodes auf der
„Amtlichen Wahlinformation“ dienen lediglich der automatisierten und raschen Verarbeitung
bei der Wahlkartenantragstellung sowie bei der Wahldurchführung.