Online Anträge für Schulveranstaltungshilfe

schule

Schulveranstaltungshilfe des Landes OÖ.

Das Familienreferat des Landes OÖ darf Sie über die neuen Richtlinien zur Oö. Schulveranstaltungshilfe informieren.
Diese gelten ab dem aktuellen Schuljahr 2023/24 wie folgt:

  • Der Förderbetrag pro Schulveranstaltung wurde um 5 € - von 25 € auf 30 € - und damit um 20 % erhöht.
  • Der Sockelbetrag zur Einkommensberechnung wurde von 1.200 € auf 1.400 € und damit um ca. 17 % angehoben. So kommt beispielsweise eine Familie - Eltern und zwei Kinder - mit einem Jahresnettoeinkommen in der Höhe von bis zu 47.040 € (oder 3.920 € Jahreszwölftel) in den Genuss der Förderung
  • Wegfall der Voraussetzung der Nächtigung außerhalb des Schulstandortes

Die Schulveranstaltungshilfe kann für mehrtägige Schulveranstaltungen wie Sportwochen, Skikurse oder Landschulwochen einer allgemeinbildenden Pflichtschule oder einer Landwirtschaftlichen Fachschule beantragt werden. Es reichen vier Schulveranstaltungstage außerhalb des Schulstandortes aus, egal, ob diese vier Tage von einem oder mehrere Kindern gezählt werden. Die Höhe des Zuschusses nimmt auf die Dauer der Schulveranstaltung Rücksicht und beträgt bei 5- und mehrtätigen Aufenthalten 150 € (bisher 125 €), bei 4-tägigen Schulveranstaltungen 120 € (bisher 100 €) und bei 3- und 2-tägigen Ausflügen 90 € bzw. 60 € (bisher 75 € bzw. 50 €]

Infos und das Online-Antragsformular: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/33987.htm

Aufgrund der Digitalisierungsstrategie des Landes Oberösterreich wird ersucht, die Anträge ausschließlich online zu stellen.