Verhalten im Wald

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„Wem gehören die Wälder um Pennewang?“

Wälder stehen für gewöhnlich in jemandes Eigentum (z.B. eines Bauern), weshalb man mit ihnen nicht nach Belieben verfahren darf. Was du jedenfalls darfst, ist, dich zu Erholungszwecken im Wald aufzuhalten. Du kannst also jederzeit spazieren gehen. Der Wald ist aber auf keinen Fall ein Spielplatz oder Sportplatz. Bereits für das Reiten oder Fahrradfahren brauchst du die Zustimmung des Waldeigentümers bzw. der Waldeigentümerin. In der Regel erfolgt eine solche Zustimmung durch entsprechende Beschilderung.

„Schlaufuchs, wie geht es den Wildtieren mit den Waldbesuchern?“

Der Wald ist das Wohnzimmer des Wildes, darum sollte man leise sein. Stell dir vor, plötzlich läuft ein wildfremder Mensch schreiend durch dein Wohnzimmer. Auch der Müll nimmt zu, z.B. Plastikkugeln von Softgun-Spielen oder Glasflaschen, die oft zerbrochen sind. Ein Reh kann bei einer Schnittverletzung nicht im Krankenhaus behandelt werden – und könnte daran verbluten. Auch Hundebesitzer sollten ihre Hunde anleinen. Denn es ist schon klar, dass z. B. ein kleiner Hund kein Reh beißt. Aber die Hunde sind oft sehr verspielt. Wenn ein Hund, der nichts Böses vorhat, auf ein Rehkitz trifft, das z. B. am Waldrand liegt, kann es sein, dass er es liebevoll abschleckt. Das ist leider das Todesurteil für ein kleines Bambi, weil es dann einen anderen Geruch hat und sofort von der Rehmutter verstoßen wird.

„Schlaufuchs, wem gehören die Pilze und Beeren im Wald?“

Die Pilze und Beeren im Wald sind grundsätzlich Eigentum der Waldeigentümer. Für den Eigenbedarf darf man jedoch beides sammeln, sofern es nicht ausdrücklich untersagt wird, z. B. durch eine Beschilderung. Bei Pilzen gibt es eine ausdrückliche Grenze von zwei Kilogramm pro Tag und Person. Mehr darf keinesfalls mitgenommen werden. Eine solche klare Grenze fehlt für Beeren.

„Schlaufuchs, wem gehört das Holz im Wald?“

Beim Holz gibt es strengere Regelungen. Hier ist es nicht notwendig, dass die Waldeigentümer das Sammeln ausdrücklich verbieten, vielmehr ist von ihnen die ausdrückliche Zustimmung zum Holzsammeln erforderlich. Dabei macht es auch keinen Unterschied, ob extra ein Baum gefällt, ein Ast abgeschnitten oder bloß vom Boden Holz aufgesammelt wird.

„Also kann ich nicht einfach einen Haselnussstecken absägen?“

Nein! Jegliches Sammeln von Holz ist verboten, wenn es nicht mit Zustimmung der Waldeigentümer erfolgt. Bei Überschreiten dieser Vorschriften könnte der Waldeigentümer zivilrechtlich wegen Besitzstörung oder Schadenersatz gegen dich vorgehen. Außerdem stellt das unerlaubte Sammeln bzw. das Sammeln über dem erlaubten Wert auch eine Verwaltungsübertretung dar, die mit bis zu EUR 730 oder bis zu einer Woche Freiheitsstrafe bedroht ist. Unter Umständen könnte es sogar zu einer gerichtlichen Strafe kommen. Es ist somit in Bezug auf das Brennholz ratsam, mit dem Waldeigentümer Kontakt aufzunehmen. Womöglich ist es sowieso kein Problem oder du kannst zumindest einen fairen Preis für das gesammelte Holz vereinbaren. Ohne Zustimmung solltest du keinesfalls Holz mitnehmen. Bei den Beeren oder Pilzen hingegen brauchst du dir keine Sorgen zu machen, solange du diese bloß im erlaubten Ausmaß für den Eigengebrauch sammelst.

„Danke, Schlaufuchs!“